Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma imos Gesellschaft für Internet-Marketing und Online-Services mbH
Alfons-Feifel-Str. 9, 73037 Göppingen. Amtsgericht Ulm, HRB 532571. Stand 01.01.2008
Alfons-Feifel-Str. 9, 73037 Göppingen. Amtsgericht Ulm, HRB 532571. Stand 01.01.2008
§1 Geltungsbereich
- Die imos Gesellschaft für Internet-Marketing und Online-Services mbH (nachstehend „imos“ genannt) erbringt ihre Dienste/Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbedingung, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr Bezug auf sie genommen wird.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, imos hat der Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. In der Erbringung von Lieferungen und Leistungen durch imos liegt keine Zustimmung.
- imos kann diese Bedingungen jederzeit ändern oder ergänzen. Änderungen werden dem Kunden spätestens einen Monat vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt und werden wirksam, wenn sie nicht innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung schriftlich widersprochen werden.
§2 Zustandekommen von Verträgen
- Der Vertrag tritt mit der Annahme des Auftrags durch imos in Kraft. Die Vertragslaufzeit je Leistung hat - falls vertraglich nichts anderes bestimmt ist - eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und beginnt mit dem Datum der Leistungsbereitstellung durch imos.
- Ein Vertragsverhältnis ist frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss - falls vertraglich nichts anderes bestimmt ist - imos spätestens sechs Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich per Einschreiben zugehen. Sofern vom Kunden keine Kündigung bis spätestens sechs Wochen vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Laufzeit von sechs Monaten.
- imos ist berechtigt, Preisänderungen bezüglich der vereinbarten Gebühren vorzunehmen. Die von imos vorgenommene Änderung der Preise tritt drei Monate nach Ablauf des Monats in Kraft, in welchem sie dem Kunden mitgeteilt wurde. Das Widerspruchsrecht gemäß §2 Abs. 4 bleibt hiervon unberührt.
- Im Falle einer Preiserhöhung durch imos ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung der Preiserhöhung zu widersprechen. Erfolgt keine Einigung zwischen den Vertragsparteien, ist jeder der beiden Vertragspartner berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen auf das Ende des Monats vor Inkrafttreten der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Nimmt der Kunde sein Widerspruchsrecht nicht in Anspruch oder erfolgt keine fristgerechte Kündigung, tritt die angekündigte Preiserhöhung in Kraft.
- Tarifneueinordnungen aufgrund und im Rahmen von vertraglich vereinbarten und fortzuschreibenden Abnahmemengen stellen keine Preiserhöhung dar und berechtigen den Kunden nicht zu einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages.
- Werden Jahres- oder Zweijahresgebühren, insbesondere bei Domains, Spam- und Virenscanner, im Voraus erhoben, hat der Kunde im Falle einer vorzeitigen Kündigung keinen Anspruch auf Rückerstattung für die Restlaufzeit.
- Jeder Vertrag steht unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Realisierbarkeit durch imos. Dies gilt insbesondere dann, wenn imos auf Leistungen Dritter und deren Verfügbarkeit angewiesen ist.
- imos kann die Annahme von Aufträgen des Kunden verweigern. Dies gilt insbesondere dann, wenn begründete Zweifel an der erfolgreichen Realisierung eines Auftrags oder an der Bonität des Kunden bestehen.
§3 Leistungsumfang
- imos ermöglicht den Zugang zum Internet und den damit verbundenen Diensten. Weiterhin bietet imos zu diesen Diensten Beratung, Schulung, Entwicklung, Soft- und Hardware an.
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung.
- imos behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. imos ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt §7 entsprechend.
- Sofern imos kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
- imos ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und zur Abwehr drohender Gefahren, Leistungen teilweise zu beschränken oder vorübergehend ganz einzustellen. imos haftet nicht für Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder ähnlich unvorhersehbarer Ereignisse, die sich dem Einfluss der Vertragsparteien entziehen.
§4 Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners
- Der Kunde ist verpflichtet, die angebotenen Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
- die vereinbarten Gebühren entsprechend der gültigen allgemeinen Tarifliste bzw. der vertraglich definierten Leistungsbeschreibung zuzüglich der jeweilig gesetzlichen Umsatzsteuer fristgerecht zu zahlen;
- für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde imos die entstandenen Kosten zu erstatten;
- imos unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen;
- imos die Installation technischer Einrichtung und Software zu ermöglichen, wenn und soweit das für die Nutzung der von imos angebotenen Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;
- imos mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den angebotenen Diensten verwendet wird;
- dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
- die Zugriffsmöglichkeit auf die angebotenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
- keine unzulässigen Darstellungen, Informationen und Materialien ideologischen, politischen, gewaltverherrlichenden, pornographischen oder sittenwidrigen Inhalts auf den angebotenen Diensten zu verbreiten;
- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an den Diensten erforderlich sein sollten;
- imos entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten;
- anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
- imos von jeglichen Kosten, die durch den Missbrauch von Zugangsberechtigungen oder aufgrund der Einleitung rechtlicher Schritte, die auf dem Missbrauch von Zugangsberechtigungen beruhen, freizustellen;
- erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
- im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen;
- nach Abgabe einer Störungsmeldung die imos durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;
- imos innerhalb eines Monats
- jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,
- bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,
- jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen geführt wird
- Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Punkt (b), (f), (g) oder (h) genannten Pflichten, ist imos sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Abs. 1 Punkt (a) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann imos im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen imos nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§5 Nutzung durch Dritte
- Eine direkte oder mittelbare Nutzung der von imos angebotenen Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Ein Weiterverkauf von Zugangsberechtigungen und Internet-Diensten ist über einen Reseller-Vertrag zu regeln.
- Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
- Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der angebotenen Dienste durch Dritte entstanden sind.
§6 Zahlungsbedingungen
- imos stellt dem Kunden die vereinbarten Gebühren entsprechend der gültigen allgemeinen Tarifliste bzw. der vertraglich definierten Leistungsbeschreibung zuzüglich der jeweilig gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, jeweils zum Letzten des Abrechnungsmonats.
- Monatliche Gebühren sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
- Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Transfervolumen, Verbindungsendgelte), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnungen fällig.
- Leitungs- und Telekommunikationskosten zwischen Kunden und dem Übergabepunkt von imos sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf imos-Seite gesonderte Kosten (z.B. Router, Modem) entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Rechnungsbeträge müssen spätestens zum vereinbarten Zahlungsziel auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Überschreitung dieser Frist ist imos berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
- Die Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via E-Mail an den Kunden zugestellt worden ist. Keine Rechnungen im Sinne des Abs.1 sind unverbindliche Kostenübersichten, die als solche gekennzeichnet sind.
- Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so muss er dies nachweisen. imos hat lediglich nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
§7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütungen
- Gegen Ansprüche von imos kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die imos die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationszentren und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Telekom AG oder anderen Leitungsbetreibern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der imos eintreten - hat imos auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen imos, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
- Dauert eine erhebliche Behinderung länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Minderung liegt vor, wenn
- der Kunde nicht mehr auf die angebotene Infrastruktur zugreifen und dadurch die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann,
- die Nutzung vereinbarter Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der vereinbarten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
- Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von imos liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn imos oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum zusammenhängend über mehr als 1 Werktag erstreckt.
- Einwendungen gegen von imos gestellte Rechnungen sind innerhalb sechs Wochen schriftlich zu erklären, ansonsten gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Einwendung.
§8 Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden ist imos berechtigt, den Anschluss zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
- Bei Zahlungsverzug ist imos berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem zu dem Zeitpunkt gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass imos eine höhere Zinslast nachweist.
- Kommt der Kunde
- für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht,
§9 Verfügbarkeit der Dienste
- imos bietet seine Dienste 24 Stunden am Tag an 7 Tagen die Woche an.
- Die durchschnittliche Verfügbarkeit des Backbone beträgt im Jahresdurchschnitt min. 99,86%. Die Verfügbarkeit einzelner Dienste/Leistungen kann sich durch die Verfügbarkeit von Lieferanten (Carriern) von imos, vom Kunden eigens betriebenen Anschlüssen und technischen Einrichtungen verringern.
- Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt.
- imos wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
- Ist der Kunde auf eine ständige Verfügbarkeit des vollen Leistungsumfangs angewiesen, hat er dies gesondert mit imos zu vereinbaren und die Kosten für die höhere Verfügbarkeit zu tragen.
§10 Geheimhaltung, Datenschutz
- Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die imos unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
- Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass imos seine Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
- Soweit sich imos Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist imos berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
- imos steht dafür ein, dass alle Personen, die von imos mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich imos-interner Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten mittels der angebotenen Dienste zu beschaffen.
- Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
§11 Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber imos wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
- imos haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
- Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der Deutschen Telekom AG oder anderen Leitungsbetreibern eingetreten, gelten die im Verhältnis von der Deutschen Telekom AG oder Dritten und imos anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der imos gegenüber ihren Kunden entsprechend.
- Stellt imos dem Kunden einen Internetzugang zur Verfügung, so wird keine Haftung für aus der Nutzung des Zugangs entstandene Schäden (z.B. durch Computer-Viren, Spam, Datenverlust, Angriffe aus dem Internet) übernommen.
- Nutzt der Kunde eine von imos zur Verfügung gestellte Software, haftet imos nicht für Schäden, die durch die Installation der Software beim Kunden entstehen.
- Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme von imos-Diensten,
- durch die Übermittlung und Speicherung von Daten,
- die Verwendung übermittelter Programme und Daten,
- durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens imos,
- oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch imos nicht erfolgt ist,
§12 Haftung des Kunden
- Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die imos und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der imos-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§13 Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen
- Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch imos, ist diese gesondert abzugelten.
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der imos verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der imos unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
- Soweit nicht anders vereinbart ist, sind Rechnungen für Warenlieferungen 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der imos; die Verpfändung oder Sicherheitsüberstellung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für imos als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der imos durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf imos übergehen.
- imos ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.
- Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von imos gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht wurde, ist der Höhe nach auf 2500,00 EUR beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§14 Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen
- Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von imos auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
- Bei Softwarelieferung ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung der imos.
- Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch imos durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Das Nutzungsrecht an einer von imos entwickelten oder gelieferten Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im Übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige Tochterunternehmen sind.
- Wird von Abs.4 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
- Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, imos unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von imos keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und imos auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
- Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von imos eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten droht, so hat imos das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
- Den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt,
- dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,
- den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
- den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
- Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von der imos gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
§15 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist Göppingen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz der imos.
- Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der imos-Kunden gebunden.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
- Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
